Ab 08.11.2021 gelten folgende Regelungen:
In der Gastronomie und bei der Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten, sowie bei der Teilnahme an Zusammenkünften von mehr als 25 TeilnehmerInnen wird ein 2G Nachweis benötigt.
Als 2G-Nachweis gilt: [weiter…]