Die mit 16.4. in Kraft tretende neue COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend die Sportausübung
Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen sind ein:e: COVID-19-Beauftragte:r und ein -Präventionskonzept notwendig
Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmer:innen und Sportler:innen
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